Auf der ordentlichen Mitgliederversammlung der Sterbekasse für die Angestellten der Deutschen Bank-Gruppe am 20. Juni 2011 in Frankfurt am Main fassten die Mitglieder zur Gewinnverteilung folgende Beschlüsse (vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde):
1. Auf alle im Kalenderjahr 2012 fällig werdenden satzungsmäßigen Sterbegeldleistungen wird ein Gewinnzuschlag von 33 1/3% gewährt, wenn bei Eintritt des Versicherungsfalles die Versicherung mindestens ein Jahr bestanden hat.