Aktuelles
Verfasst am 17. Februar 2010
Ab sofort nimmt die Sterbekasse auch die Lebensgefährtinnen bzw. die Lebensgefährten der Mitglieder zu gleichen Konditionen auf, wenn diese mit dem Mitglied in einem gemeinsamen Haushalt leben und das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.