Die Mitglieder unserer Kasse haben auf ihrer Mitgliederversammlung am 18. Juni 2007 nachstehende Beschlüsse zur Überschussverteilung gefasst.
1. Auf alle im Kalenderjahr 2008 fällig werdenden satzungsmäßigen Sterbegeldleistungen wird ein Gewinnzuschlag von 33 1/3 Prozent gewährt, wenn bei Eintritt des Versicherungsfalls die Versicherung mindestens ein Jahr bestanden hat.
2. Auf alle Versicherungen, die bis zum 31. Dezember 2006 in Kraft getreten sind und am 31.12.2007 noch bestehen, wird ein zusätzlicher Gewinn (Bonus) in Höhe von 2 Prozent der für jede Versicherung vorhandenen Deckungsrückstellung des Jahresabschlusses 2006 gewährt. Die Gewinnanteile werden am Ende des Kalenderjahres 2007 gutgeschrieben und zur Erhöhung des Sterbegeldes verwendet
