1. Die Mitglieder genehmigten die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung für 2009.
2. Die Mitglieder entlasteten die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats.
3. Über die Verteilung des nicht gebundenen Teils der Überschüsse fassten die Mitglieder nachstehenden Beschluss:
• Auf alle im Kalenderjahr 2011 fällig werdenden satzungsmäßigen Sterbegeldleistungen wird ein Gewinnzuschlag von 33 1/3% gewährt, wenn bei Eintritt des Versicherungsfalles die Versicherung mindestens ein Jahr bestanden hat.
• Auf alle Versicherungen, die bis zum 31.12. 2009 in Kraft getreten sind und am 31.12.2010 noch bestehen, wird einzusätzlicher Gewinn (Bonus) in Höhe von 1 % der für jede Versicherung vorhandenen Deckungsrückstellung des Jahresabschlusses 2009 gewährt. Die Gewinnanteile werden am Ende des Kalenderjahres 2010 gutgeschrieben und zur Erhöhung des Sterbegeldes verwendet.
Des Weiteren beschlossen die Mitglieder im Rahmen von Satzungsänderungen den Namen der Kasse in Sterbekasse für die Angestellten der Deutsche Bank-Gruppe zu ändern.
Der Aufsichtsrat der Sterbekasse wurde wiedergewählt (siehe Gremien).
