Auf der Mitgliederversammlung am 30. Juni 2009 wurde nachstehender Beschluss zur Überschussverteilung gefasst:
1. Auf alle im Kalenderjahr 2010 fällig werdenden satzungsmäßigen Sterbegeldleistungen wird ein Gewinnzuschlag von 33 1/3 % gewährt, wenn bei Eintritt des Versicherungsfalles die Versicherung mindestens ein Jahr bestanden hat.
2. Auf alle Versicherungen, die bis zum 31.12.2008 in Kraft getreten sind und am 31.12.2009 noch bestehen, wird ein zusätzlicher Gewinn (Bonus) in Höhe von 1 % der für jede Versicherung vorhandenen Deckungsrückstellung des Jahresabschlusses 2008 gewährt. Die Gewinnanteile werden am Ende des Kalenderjahres 2009 gutgeschrieben und zur Erhöhung des Sterbegeldes verwendet.
