Allgemeine Fragen
Wie zeitgemäß und sinnvoll ist eine Sterbegeldversicherung?
Welche Versicherungssumme kann abgeschlossen werden?
Fragen zur Mitgliedschaft
Kann ich meine Familie mit absichern?
Wie berechnet sich mein Beitrag?
Wie werden die Beiträge bezahlt?
Wie berechnet sich der Beitrag bei einer Aufstockung der Versicherungssumme?
Was passiert mit meiner Versicherung, wenn mein Angestelltenverhältnis bei der Deutschen Bank endet?
Fragen zu den Leistungen
Wer legt Gewinnzuschlag und Bonus fest?
An wen wird das Geld im Todesfall ausgezahlt?
Verlangt die Sterbekasse einen Verwendungsnachweis, z.B. über Bestattungskosten?
Allgemeine Fragen
Wie zeitgemäß und sinnvoll ist eine Sterbegeldversicherung?
Absicherung für den Todesfall ist heute sinnvoller denn je. Denn es gibt kein gesetzliches Sterbegeld mehr, höhere Kommunalgebühren und Steuern haben Bestattungen teurer gemacht. Die Kosten für eine durchschnittliche Beerdigung erreichen heute rasch 5.000 EUR und mehr. Private Vorsorge tut deshalb Not – um der Familie neben dem persönlichen Verlust finanzielle Engpässe zu ersparen.
Die Kritik von Verbraucherorganisationen an Sterbegeldversicherungen allgemein trifft uns nicht, da wir unseren Mitgliedern exzellente Konditionen bieten, wie Garantieverzinsung über Marktniveau, dazu Boni und Gewinnzuschläge, die für Toprenditen sorgen. Unsere Sterbegeldversicherung ist dadurch nicht nur Vorsorge, sondern auch interessante Kapitalanlage.
Welche Versicherungssumme kann abgeschlossen werden?
Die maximale Versicherungssumme bei der Sterbekasse für die Angestellten der Deutsche Bank-Gruppe beträgt 7.800 EUR, das Minimum sind 600 EUR. Dazwischen ist jede Versicherungssumme frei wählbar – sie muss nur durch 600 teilbar sein, also 1.200 EUR, 1.800 EUR, 2.400 EUR und so weiter. Eine nachträgliche Erhöhung der Versicherungssumme ist bis zum 55. Geburtstag jederzeit möglich (bitte schriftlich beantragen), auch wenn der Versicherte nicht mehr für die Deutsche Bank Gruppe arbeitet.
Fragen zur Mitgliedschaft
Sofern Sie in der Deutsche Bank Gruppe beschäftigt sind und das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nehmen wir Sie gerne in die Sterbekasse auf. Dazu benötigen wir von Ihnen einen Aufnahmeantrag und eine Gesundheitserklärung. Beides finden Sie auf dieser Webseite in der Rubrik „Antragsformulare“. Ausdrucken, ausfüllen und uns bitte zusenden per Post oder per Fax.
Kann ich meine Familie mit absichern?
Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner von Mitgliedern können die günstigen Konditionen der Sterbekasse für die Angestellten der Deutsche Bank-Gruppe nutzen und für sich selbst eine Versicherung abschließen.
Lebensgefährtinnen bzw. die Lebensgefährten werden zu gleichen Konditionen aufgenommen, wenn diese mit dem Mitglied in einem gemeinsamen Haushalt leben und das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Wie berechnet sich mein Beitrag?
Die Höhe des Monatsbeitrags richtet sich nach der Versicherungssumme und nach dem Alter des Versicherten. Dabei gilt: Je jünger das Beitrittsalter, desto niedriger der Beitrag. Die Beitragshöhe bleibt konstant bis zur Beitragsfreiheit mit 65 Jahren.
Wie werden die Beiträge bezahlt?
Möglich ist Gehaltsabzug, Lastschrift-Einzugs-Verfahren oder Überweisung per Dauerauftrag.
Wie berechnet sich der Beitrag bei einer Aufstockung der Versicherungssumme?
Der Beitrag für den Erhöhungsbetrag richtet sich nach dem Alter des Versicherten zum Zeitpunkt der Erhöhung. Bei der Berechnung wird ein begonnenes Lebensalter als voll angenommen, wenn bei Versicherungs-Beginn oder Änderung mehr als sechs Monate davon vergangen sind.
Bitte entnehmen Sie den Monatsbeitrag je 600 EUR unserer Beitragstabelle.
Was passiert mit meiner Versicherung, wenn mein Angestelltenverhältnis in der Deutsche Bank Gruppe endet?
Im Prinzip ändert sich nichts. Sie können Ihre Mitgliedschaft zu den gleichen Konditionen fortsetzen. Auch Vertragsaufstockung oder eine Mitversicherung des Ehepartners / Lebensgefährten sind weiterhin möglich.
Fragen zu den Leistungen
Wer legt Gewinnzuschlag und Bonus fest?
Die Mitglieder bzw. von ihnen gewählte Vertreter entscheiden auf der jährlichen Mitgliederversammlung entsprechend den Vorschlägen des Vorstands darüber. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) muss diesen Beschlüssen zustimmen.
An wen wird das Geld im Todesfall ausgezahlt?
An die Person, die der Versicherte in seinem Antrag nennt. Es kann jederzeit ein anderer Begünstigter benannt werden, allerdings muss dies schriftlich erfolgen.
Verlangt die Sterbekasse einen Verwendungsnachweis, z.B. über Bestattungskosten?
Nein, die Begünstigten erhalten die Auszahlungssumme zur freien Verfügung.

